BMF-Schreiben zu Einzelfragen bzgl. virtuellen Währungen
Im neuen BMF-Schreiben „Einzelfragen zur ertragssteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ hat das Bundesministerium für Finanzen Leitlinien zur steuerlichen Behandlung des Kaufs und Verkaufs von virtuellen Währungen sowie Themen wie Mining, Masternodes, Staking, Hard Forks, ICOs, Lending und Airdrops herausgegeben.
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publikationen/BMF_Schreiben/bmf_schreiben.html
Aktien von Coinbase fallen
Die Aktien von Coinbase Global fielen heute über 20 %, nachdem der Umsatz des 1. Quartals unter den Schätzungen der Analysten lag. Auch das gesamte Handelsvolumen ging im Vergleich zum 4. Quartal 2021 um 44 % zurück und die Anzahl der monatlich tätigen User sank von 11,4 auf 9,2 Millionen.
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Quelle: https://www.coindesk.com/
150 Mio. USD Investitionskapital von KuCoin
In einer Series-B-Finanzierungsrunde konnte die Kryptobörse KuCoin etwa 150 Mio. USD von Geldgebern wie beispielsweise Circle Ventures einsammeln. Damit möchte die Kryptobörse bereits existente Partnerschaften stärken, die Krypto-Adoption vorantreiben und verstärkt in die DeFi- und Web3-Richtung expandieren. Noch in Q2 soll mit dezentralisierten Wallets gestartet werden.
Quelle: https://de.cointelegraph.com/
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Häufig gestellte Fragen zu BMF-Schreiben zu Einzelfragen bzgl. virtueller Währungen
Was sind virtuelle Währungen laut BMF-Schreiben?
Laut BMF-Schreiben werden virtuelle Währungen als digitale Darstellung eines Werts betrachtet, der von zentralen Banken oder öffentlichen Behörden weder als gesetzliches Zahlungsmittel ausgegeben noch garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angeknüpft ist, dennoch von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.
Wie wird der Handel mit virtuellen Währungen steuerlich behandelt?
Der Handel mit virtuellen Währungen kann steuerpflichtige Einkünfte erzeugen, je nachdem, ob diese in der steuerlichen Gewinnermittlung realisiert wurden. Gewinne aus dem Handel mit virtuellen Währungen können bei Privatpersonen zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften führen.
Wie sind virtuelle Währungen buchhalterisch zu erfassen?
Virtuelle Währungen sind bilanziell als nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren und zum Anschaffungskosten zu bewerten.
Wird Mining von virtuellen Währungen besteuert?
Ja, das Mining von virtuellen Währungen kann zu steuerpflichtigen Einkünften führen, wenn es mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.
Was ist mit virtuellen Währungen in der Umsatzsteuer?
Laut BMF wird der Umtausch von konventionellem Geld in virtuelles Geld und umgekehrt als umsatzsteuerfreie Handlung betrachtet.