BMF-Schreiben zu Einzelfragen bzgl. virtuellen Währungen

11.05.2022 724 mal gelesen 0 Kommentare
  • Das BMF-Schreiben klärt steuerliche Fragen für Transaktionen mit virtuellen Währungen und Tokens.
  • Es definiert, wann der Handel mit Coins als private Veräußerungsgeschäfte zu besteuern ist.
  • Wallets und ihre Nutzung für Transaktionen werden ebenfalls im Hinblick auf die Umsatzsteuer behandelt.

BMF-Schreiben zu Einzelfragen bzgl. virtuellen Währungen 

Im neuen BMF-Schreiben „Einzelfragen zur ertragssteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ hat das Bundesministerium für Finanzen Leitlinien zur steuerlichen Behandlung des Kaufs und Verkaufs von virtuellen Währungen sowie Themen wie Mining, Masternodes, Staking, Hard Forks, ICOs, Lending und Airdrops herausgegeben.

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publikationen/BMF_Schreiben/bmf_schreiben.html

Aktien von Coinbase fallen

Die Aktien von Coinbase Global fielen heute über 20 %, nachdem der Umsatz des 1. Quartals unter den Schätzungen der Analysten lag. Auch das gesamte Handelsvolumen ging im Vergleich zum 4. Quartal 2021 um 44 % zurück und die Anzahl der monatlich tätigen User sank von 11,4 auf 9,2 Millionen.

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Quelle: https://www.coindesk.com/

150 Mio. USD Investitionskapital von KuCoin

In einer Series-B-Finanzierungsrunde konnte die Kryptobörse KuCoin etwa 150 Mio. USD von Geldgebern wie beispielsweise Circle Ventures einsammeln. Damit möchte die Kryptobörse bereits existente Partnerschaften stärken, die Krypto-Adoption vorantreiben und verstärkt in die DeFi- und Web3-Richtung expandieren. Noch in Q2 soll mit dezentralisierten Wallets gestartet werden.

Quelle: https://de.cointelegraph.com/


Häufig gestellte Fragen zu BMF-Schreiben zu Einzelfragen bzgl. virtueller Währungen

Was sind virtuelle Währungen laut BMF-Schreiben?

Laut BMF-Schreiben werden virtuelle Währungen als digitale Darstellung eines Werts betrachtet, der von zentralen Banken oder öffentlichen Behörden weder als gesetzliches Zahlungsmittel ausgegeben noch garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angeknüpft ist, dennoch von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.

Wie wird der Handel mit virtuellen Währungen steuerlich behandelt?

Der Handel mit virtuellen Währungen kann steuerpflichtige Einkünfte erzeugen, je nachdem, ob diese in der steuerlichen Gewinnermittlung realisiert wurden. Gewinne aus dem Handel mit virtuellen Währungen können bei Privatpersonen zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften führen.

Wie sind virtuelle Währungen buchhalterisch zu erfassen?

Virtuelle Währungen sind bilanziell als nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren und zum Anschaffungskosten zu bewerten.

Wird Mining von virtuellen Währungen besteuert?

Ja, das Mining von virtuellen Währungen kann zu steuerpflichtigen Einkünften führen, wenn es mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.

Was ist mit virtuellen Währungen in der Umsatzsteuer?

Laut BMF wird der Umtausch von konventionellem Geld in virtuelles Geld und umgekehrt als umsatzsteuerfreie Handlung betrachtet.

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Zusammenfassung des Artikels

newscoins-kucoin-series-b-funding BMF hat Richtlinien zur Besteuerung von virtuellen Währungen, Mining, ICOs und Airdrops veröffentlicht. Aktien von Coinbase sind nach geringem Umsatz gefallen und KuCoin hat 150 Millionen USD für ihr DeFi-Projekt erhalten.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Bevor Sie in virtuelle Währungen investieren, sollten Sie sich gründlich über die jeweiligen Coins informieren. Achten Sie dabei auf Aspekte wie Preisentwicklung, Sicherheit und Akzeptanz.
  2. Beachten Sie, dass der Handel mit virtuellen Währungen steuerliche Auswirkungen haben kann. Im BMF-Schreiben finden Sie dazu detaillierte Informationen.
  3. Halten Sie Ihre virtuellen Währungen sicher in einer Wallet aufbewahrt. Achten Sie darauf, dass Sie die Zugangsdaten zu Ihrer Wallet sicher verwahren und vor unbefugtem Zugriff schützen.
  4. Virtuelle Währungen sind volatil. Sie sollten daher nur Geld investieren, das Sie im Falle eines Verlustes entbehren können.
  5. Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand, was Gesetzesänderungen und regulatorische Anpassungen im Bereich virtueller Währungen betrifft. Das BMF-Schreiben ist hierfür eine gute Quelle.

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